Terminübersicht Kursteil IIa - Situationsabformungen und Provisorien

Kursteil IIa - Situationsabformungen und Provisorien Aufstiegsfortbildungen ZFA

Kursbeschreibung

Fortbildungskurs IIa für Zahnmedizinische Fachangestellte zur Erlangung des fachkundlichen Nachweises „Herstellung von Situationsabformungen und Provisorien“ nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Situationsabformungen

  • anatomische Grundlagen zur Löffelauswahl
  • Löffelverbesserung durch individuelle Abdämmungen
  • Vorgehen bei schwierigen Patienten

Herstellung von Provisorien

  • anatomische Grundlagen
  • funktionsgerechte und gingivalprophylaktische  Gestaltung
  • ergonomisches Kombinieren verschiedener Materialien
  • behandlungsbegleitende Hygieneanforderungen

Materialkunde

  • Gipse, Alginate, Silikone, verschiedene polymerisierende Kunststofftypen zur Provisorienherstellung
  • individuelle Materialauswahl entsprechend Anamnese und Indikation

Abrechnungsbestimmungen

  • Abrechnung der Situationsabformungen sowie der Provisorien nach BEMA und GOZ
  • Differenzierung der zahntechnischen Material- und Laborleistungen

Praktische Übungen am Phantomkopf/Patienten

  • Herstellen von Provisorien aus verschiedenen Materialien mit und ohne funktionsgerechter Okklusalgestaltung
  • Herstellen von Provisorien für Inlays, Einzelkronen, Stiftkronen, Teilkronen und Brücken
  • Situationsabformungen

Korrekte Patienteninformation durch die/den zahnmedizinische/n Mitarbeiter/in 

  • richtiges Verhalten des Patienten mit provisorischer Versorgung
  • angepasstes Pflegeverhalten des Patienten
  • Eingehen auf mögliche Komplikationen

Zulassungsvoraussetzungen:

Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist jeweils der Nachweis:

  1. einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ oder „Zahnarzthelfer/in“ oder eines gleichwertigen Abschlusses,
  2. über aktuelle Kenntnisse im Röntgen und Strahlenschutz gem. § 49 StrSchV.

Über die Zulassung zur Fortbildung entscheidet die Bezirkszahnärztekammer.

Wichtig: Für diesen Kurs gibt es eine Materialliste! Am ersten Kurstag findet ein Materialtestat statt. 

Organisatorische Hinweise

Kursteil IIa – 30 Stunden – 4 Tage

 

WICHTIG: Die Skripte werden aus Nachhaltigkeitsgründen nicht mehr in gedruckter Form angeboten.
Sie stehen Ihnen dann ausschließlich digital zur Verfügung. Um während des Unterrichts jederzeit auf das Skript zugreifen zu können,
empfehlen wir Ihnen, ein Laptop oder Tablet mitzubringen. Alternativ können sie auch ein selbst ausgedrucktes Skript verwenden und zum Kurs mitbringen.

Referent / Referentin

Referentin

Referentinnenen

Referenten

- Dr. R.-D. Baumgärtner
- A. Geugelin
- Dr. R. Heckle
- Dr. I. Knoblauch
- S. Dautzenberg

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Sandra Kuhmann

Telefon: 0761 4506-161

Daniela Dörner

Telefon: 0761 4506-160

Ellen Knupfer

Telefon: 0761 4506-161

E-Mail: daniela.doerner@kzvbw.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

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Bitte bestätigen sie zuerst den Link in der Email, die wir Ihnen zugesendet haben, um an dieser Stelle mit der Anmeldung fortzufahren.

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, sowie der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

(2) Die auf der jeweiligen Internetseite der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg und deren Untergliederungen aufgeführten Kurse stellen kein bindendes Angebot dar

§ 2 Anmeldung

(1) Eine Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung kann online über das Internet erfolgen. Eine telefonische Anmeldung ist nicht möglich und bleibt unberücksichtigt. Eine unvollständige Anmeldung wird nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Rechnungsempfänger eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Rechnungsempfänger verbindlich.

(2) Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(3) Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Rechnungsempfänger benachrichtigt und der Teilnehmer erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Rechnungsempfänger eine Rechnung. Die Begleichung der Rechnung ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.

§ 4 Kursabsage oder Änderung des Kursprogramms durch den Veranstalter

(1) Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen, bleibt vorbehalten.

(2) Absagen oder notwendige Änderungen des Programms werden dem Rechnungsempfänger so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt.

(3) Muss ein Kurs abgesagt werden, erstattet der Veranstalter den bezahlten Betrag zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 5 Kündigung durch den Rechnungsempfänger

(1) Der Rechnungsempfänger hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn schriftlich oder in Textform per E-Mail zu kündigen. Eine mündliche Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Erfolgt vor Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist eine wirksame Kündigung des gebuchten Kurses durch den Rechnungsempfänger, so erstattet der Veranstalter die bereits bezahlte Kursgebühr zurück.

(3) Kündigt der Rechnungsempfänger nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist, so wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung der Kursgebühr.

(4) Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne, dass der Rechnungsempfänger vorher wirksam und rechtzeitig nach Absatz 1 gekündigt hat, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu. Der Rechnungsempfänger hat jedoch die Möglichkeit im Einzelfall gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen, dass gar kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(5) Der Rechnungsempfänger kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Wird für den Ersatzteilnehmer die Kursgebühr gesondert bezahlt, so erhält der ursprüngliche Rechnungsempfänger die Kursgebühr nach Zahlungseingang zurückerstattet.

(6) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Online-Kursteilnahme

(1) Die übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen und dürfen nicht an Dritte, die nicht als Kursteilnehmer benannt sind, weitergegeben werden. Die Zugangsdaten dürfen nur von dem im Anmeldeformular benannten Kursteilnehmer persönlich genutzt werden und Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(2) Die technischen Voraussetzungen für den Zugang zum Online-Kurs sind auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko zu schaffen. Insbesondere ist hierfür das für die Nutzung des Online-Kurses erforderliche Endgerät, die Betriebssystemsoftware, eine aktuelle Browser-Software, sowie ein Internet-Zugang vorzuhalten. Eine ausreichende Verbindungsgeschwindigkeit ist sicherzustellen. Der Rechnungsempfänger oder der Kursteilnehmer werden vom Veranstalter auf Anfrage über den jeweils einzusetzenden Browser informiert.

(3) Soweit sich Rechnungsempfänger und Kursteilnehmer unterscheiden, obliegt es dem Rechnungsempfänger die ihm übermittelten Zugangsdaten für die Online-Kursteilnahme dem Kursteilnehmer zu übermitteln und dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 gewahrt werden. Der Rechnungsempfänger hat den Kursteilnehmer über die genannten Bestimmungen entsprechend zu informieren.

§ 7 Urheberschutz

(1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.

(2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 8 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hiervon kann gemacht werden, wenn sich der Rechnungsempfänger ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 9 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 10 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern / Erfüllungsgehilfen des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

§ 12 Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:

Die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ist nicht bereit oder verpflichtet an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Rechnungsempfänger die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Dieser Kurs ist bereits ausgebucht.
Es kann noch maximal 1 Teilnehmer angemeldet werden.

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