Terminübersicht Hygiene-Modul H3

Hygiene-Modul H3 Schwerpunkt: Aufbereitung von semi-/kritischen Medizinprodukten

Kursbeschreibung

7. Aufbereitung von Medizinprodukten (8 UE)

Die Modul-Inhalte7.1 – 7.8aus Modul H2 werden zu Beginn des Modul H3 wiederholt.

7.1 Sachgerechtes Vorbereiten durchführen
7.1.1 Vorbehandeln durchführen
7.1.2 Sammeln (Trocken- und Nassentsorgung) durchführen
7.1.3 Transport durchführen
7.1.4 Ggf. Zerlegen berücksichtigen und durchführen
7.2 Reinigung durchführen
7.2.1 Manuelle Reinigung
7.2.1.1 Ultraschallreinigung
7.2.2 Maschinelle Reinigung
7.3 Desinfektion durchführen
7.3.1 Manuelle chemische Desinfektion
7.3.1.1 Viruzidie
7.3.1.2 Ansetz- bzw. Fertigprodukte (Dokumentation)
7.3.1.3 Haltbarkeit/Verfallsdatum
7.3.1.4 Einwirkzeit und Standzeit
7.3.2 Maschinelle Desinfektion (chemisch bzw. thermisch)
7.4 Zwischen- und Schlussspülung durchführen
7.5 Trocknung durchführen
7.6 Prüfung auf Sauberkeit und Unversehrtheit durchführen
7.7 Pflege und Instandsetzung durchführen
7.8 Funktionsprüfung durchführen
7.9 Sterilgutverpackung
7.9.1 Verpackungssysteme (Sterilbarrieresystem und Schutzverpackung (z.B. Transport- und/oder Lagerverpackung)) erklären
7.9.2 Sterilbarrieresysteme (Klarsichtsterilverpackung, Sterilgut-Container, Vlies) erklären
7.9.3 Siegelgerätetechnik anwenden
7.9.4 Herstellung der Siegelnaht durchführen und ihre Prüfkriterien kennen und anwenden
7.9.5 Pack- und Sieblisten (Sterilgut-Container, Vlies) kennen und anwenden
7.10 Dampfsterilisation erläutern
7.11 Kennzeichnung kennen und anwenden
7.12 Freigabe und Chargendokumentation durchführen und dokumentieren
7.13 Fehlermanagement anwenden und dokumentieren
7.14 Transport und Lagerung durchführen
7.15 Allgemeine und Einzelaspekte der Aufbereitung von Medizinprodukten in der Zahnarztpraxis
7.15.1 Rechtskunde kennen und beachten
7.15.2 Hygienemanagement als wesentlicher Bestandteil des praxisinternen Qualitätsmanagementsystems kennen und erklären
7.15.3 Räumliche und organisatorische Aspekte der Aufbereitung kennen und beachten
7.15.4 Der systematische Ablauf der Aufbereitung von Medizinprodukten kennen und anwenden
7.15.5 Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten erstellen, pflegen und anwenden
7.15.6 Sicherheitstechnische Kontrolle/Wartung an aktiven Medizinprodukten kennen und beachten
7.15.7 Validierung der Aufbereitungsprozesse kennen
7.15.8 Einzelaspekte der Aufbereitung durchführen: Sachgerechtes Vorbereiten (Vorbehandeln, Zerlegen), Reinigung, Desinfektion, Sicht- und Funktionsprüfung, Verpackung, Kennzeichnung, Freigabe und Chargendokumentation (Aufbewahrung) und Lagerung.
7.15.9 Aufbereitung spezieller Medizinprodukte (z.B. Wurzelkanalinstrumente, Mehrfunktionsspritze (Wasser-Luft), Chirurgiemotor, Airflowgerät)
7.15.10 Häufige Fehler in der Aufbereitung von Medizinprodukten kennen und beachten
7.15.11 Einmalprodukte berücksichtigen

 

Am Ende: Fragen, Antworten und Austausch

Die Kenntnisprüfung wird im Anschluss an die Fortbildung (8 UE) vom jeweiligen Veranstalter durchgeführt.

Die Hygiene-Module H1 – H3 bauen aufeinander auf.

 

Wir bieten sowohl Präsenzkurse als auch Online-Seminare an.
Ein Online-Seminar ist ein interaktives Seminar, das über das 
Internet gehalten wird. Es kann ortsunabhängig wahrgenommen werden. 
Sie benötigen lediglich einen stabilen Internetzugang, einen PC, Laptop 
oder Tablet mit einem Lautsprecher oder Kopfhörer. 

Nicht nötig sind Kamera und Mikrofon.

Referent / Referentin

Referentin

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Daniela Dörner

Telefon: 0761 4506-160
E-Mail: daniela.doerner@kzvbw.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

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Bitte bestätigen sie zuerst den Link in der Email, die wir Ihnen zugesendet haben, um an dieser Stelle mit der Anmeldung fortzufahren.

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Dieser Kurs ist bereits ausgebucht.
Es kann noch maximal 1 Teilnehmer angemeldet werden.

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Routenplaner

Zusammenfassung

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