Terminübersicht ZMV-Aufbaukurs – Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin

ZMV-Aufbaukurs – Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin Aufstiegsfortbildungen ZFA

Kursbeschreibung

Fortbildungskurs für Zahnmedizinische Fachangestellte zur Erlangung des fachkundlichen Nachweises „Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin“ nach der Fortbildungsordnung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg.

Baustein 1:    Abrechnungswesen

  • BEMA-Gebührenregelungen, auch EDV-unterstützt, anwenden, Be- und Abrechnung von Leistungen vornehmen
  • Gesetzliche Bestimmungen der GOZ sowie deren Anwendungsbereiche umsetzen, Vorschriften im Schnitt stellenbereich von BEMA sowie GOZ und GOÄ anwendungsbezogen differenzieren
  • Labortechnische Leistungen abrechnen
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen zu abrechnungsbezogenen Leistungen erstellen

Baustein 2:    Praxisorganisation und –management, Qualitätsmanagement

  • Die Begriffe Aufbau- und Ablauforganisation erläutern  und auf das Arbeitsumfeld übertragen können
  • Arbeitsplätze unter ergonomischen, ökonomischen und juristischen Gesichtspunkten gestalten können
  • Organisationsgrundsätze kennen und im Arbeitsprozess umsetzen können
  • Dokumentation und Archivierung (z. B. von Vorgängen, Behandlungen) durchführen können 
  • Termin- und Bestellsysteme kennen und anwenden können
  • Personal- und Arbeitszeitplanung praxis- und rechtskonform durchführen können
  • Materialverwaltungssysteme kennen, anwenden und kontrollieren können
  • Bestandsverwaltung z. B. von Gefahrstoffen und Medikamenten, planen und organisieren können

Praxismarketing:

  • Grundlagen des Praxismarketings erläutern können 
  • Marketingmaßnahmen im berufsrechtlich zulässigen Rahmen planen, organisieren und durchführen können

Qualitätsmanagement:

  • Definitionen und Grundlagen kennen und erläutern können
  • Qualitätsmanagementsysteme kennen und unterscheiden können
  • Implementierung und Pflege eines Qualitätsmanagementsystems durchführen können
  • Qualitätssichernde Maßnahmen aus gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Verordnungen umsetzen können
  • Qualitätsmanagement als Kommunikationsaufgabe begreifen und kommunikativ begleiten können
  • Dokumentation des Qualitätsmanagements durchführen können
  • Gegenmaßnahmen bei unerwünschter Abweichung entwickeln und einleiten können

Baustein 3:    Rechts- und Wirtschaftskunde

Rechtskunde:

  • Allgemeine Rechtsbegriffe kenne und verwenden können
  • Praxisrelevante Gesetze und Verordnungen kennen und berufsbezogen anwenden können
  • Einschlägige Arbeitsrecht- und Arbeitsschutzbestimmungen kennen und anwenden können
  • Grundlagen der Gehaltsabrechnung erklären können
  • Das gerichtliche und außergerichtliche Mahnwesen rechtssicher abwickeln können
  • Abgrenzung zwischen Sozial- und Privatversicherungen durchführen können
  • Grundlagen der Besteuerung einer Zahnarztpraxis kennen und praxisbezogen erläutern können

Wirtschaftskunde:

  • Grundbegriffe des Wirtschaftens, insb. Güter, Märkte und Preisbildung, berufsbezogen erläutern können
  • Die Abwicklung des Zahlungsverkehrs durchführen können
  • Grundlagen des Controllings beherrschen und arbeitsplatzbezogen anwenden können

Baustein 4:    Informations- und Kommunikationstechnologie

Textverarbeitungssoftware:

  • Text- und Absatzformatierung durchführen können
  • Layoutkontrolle und Druck durchführen können
  • Automatisierte Text-Bausteine und Formatvorlagen / Serienbriefe erstellen können
  • Tabellen / Diagramme erstellen können

Tabellenkalkulation:

  • Tabellen, Grafiken und Diagramme erstellen können
  • Spezielle Funktionen, Analyse-Methoden anwenden können
  • Grundlegende Makrobefehle / Aufbau und Einsatz von Makros anwenden können

Präsentationstechniken:

  • Präsentationen strukturieren, planen und erstellen können
  • Vorträge zielgruppengerecht gestalten können
  • Handouts zielgruppengerecht erstellen können

Praxisbezogener Einsatz von Internet und Intranet:

  • Möglichkeiten und Risiken des Interneteinsatzes darstellen und bewerten können
  • Bei der Erstellung und Pflege einer Praxishomepage mitwirken können
  • Das Internet berufsbezogen nutzen können (z. B. Informationsbeschaffung, Bestellwesen, Fortbildung, Abrechnung, sicherer Datentransfer)

Datenschutz und Datensicherung:

  • Die Bedeutung von Anti-Virenprogrammen erläutern können
  • Prinzipien der Datensicherung erläutern können
  • Einschlägige Normen (z. B. Bundesdatenschutzgesetz, Sozialgesetzbuch) nennen und deren wesentlichen Vorgaben praxisorientiert erläutern können
  • Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung planen und umsetzen können

Baustein 5:    Kommunikation / Rhetorik / Psychologie

Psychologische und soziologische Grundlagen:

  • Grundlagen der Wahrnehmung, der Kommunikation sowie Kommunikationsmodelle erläutern können
  • Grundlagen der Rhetorik erläutern können
  • Grundlagen der Mitarbeiterführung erörtern und anwenden können
  • Mit schwierigen Patienten, insbesondere im Konfliktfall, umgehen können
  • Rollen- und Konfliktverhalten in Demonstrationen und Übungen darstellen können

Interne und externe Kommunikation:

  • Psychologische, soziologische und rhetorische Grundlagen im Rahmen der Kommunikation mit Kollegen, Vorgesetzten, Patienten und sonstigen Dritten (Labor, Lieferanten, Krankenkassen usw.) zielorientiert anwenden können.
  • Schriftverkehr unter Beachtung der DIN-Normen abwickeln können
  • Besonderheiten der Telekommunikation, insbesondere mittels Telefon, erläutern und sachgerecht umsetzen können

Baustein 6:    Ausbildungswesen / Fortbildung / Pädagogik

-    Allgemeine Grundlagen der Berufsausbildung kennen und erläutern können

  • Rechtliche Grundlagen der Berufsausbildung und Fortbildung (insbes. Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsverordnung) kennen und im Rahmen der Planung und Durchführung der Ausbildung anwenden können
  • Bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden zielgerichtet mitwirken können
  • Bei der Planung und Durchführung der Fortbildung von Mitarbeiter/innen sachgerecht unterstützen können 
  • Grundlagen der Lernpsychologie und Pädagogik kennen und im Rahmen der Aus- und Fortbildung anwenden können.

 

Am Ende eines jeden Bausteins findet eine schriftliche Prüfung zu den Themen des jeweiligen Bausteins statt. Die mündliche Abschlussprüfung einschließlich Kurzvortrag findet am Samstag, 28.06.2025 statt. 

 

Zulassungsvoraussetzungen:

Voraussetzung zur Zulassung an der Fortbildung ist jeweils der Nachweis:

  1. einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung als „Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r“ oder Zahnarzthelfer/in“ oder eines gleichwertigen Abschlusses,
  2. einer gültigen Erste-Hilfe-Ausbildung („Ausbildung betrieblicher Ersthelfer“),
  3. über die erfolgreiche Absolvierung des Kursteiles III,
  4. über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r

Über die Zulassung zur Fortbildung entscheidet die Bezirkszahnärztekammer.

ORGANISATORISCHE HINWEISE

 

Kursteil ZMV – mind. 400 Stunden

Dieser Fortbildungslehrgang beinhaltet das Führen eines Pflichtenheftes zwischen den einzelnen Bausteinen.

Die Bausteine können auch einzeln gebucht werden.

 

Referent / Referentin

Referentin

Referentinnenen

Referenten

- C. Bock
- P. Brandt
- Jurist J. Herion
- I. Karcher
- B. Kühn
- Ch. Paatsch
- Dr. P. Fischer
- S. Löffler
- U. Breitbeil
- St. Paatsch
- D. Saljihi
- S. Trotter
- Dr. F. Winkeler

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Daniela Dörner

Telefon: 0761 4506-160

Ellen Knupfer

Telefon: 0761 4506-161

Sandra Kuhmann

Telefon: 0761 4506-161

E-Mail: daniela.doerner@kzvbw.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Kurstermine

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, der Bezirkszahnärztekammern Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen sowie der Fortbildungseinrichtungen der Landeszahnärztekammer in der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung, gelten für alle Fortbildungsveranstaltungen zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem Teilnehmer. Abweichende Vereinbarungen erkennen die jeweiligen Veranstalter grundsätzlich nicht an, es sei denn, sie hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Anmeldung

  • (1)  Die Anmeldungen zu den Fortbildungsveranstaltungen können schriftlich per Fax / Email, Post oder, bei entsprechender Kennzeichnung, auch online über das Internet erfolgen. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich und bleiben unberücksichtigt. Anmeldungen, die unvollständig sind, werden nicht bearbeitet. Nach Eingang der vollständigen Anmeldung erhält der Kursteilnehmer eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldung ist mit ihrem Zugang beim Veranstalter für den Teilnehmer verbindlich.

  • (2)  Die eingehenden Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  • (3)  Im Falle einer möglichen Überbuchung der gewählten Fortbildungsveranstaltung wird der Teilnehmer benachrichtigt und erhält einen Platz auf der Warteliste.

§ 3 Gebührenbescheid/Rechnung

Mit der Anmeldebestätigung erhält der Teilnehmer einen Gebührenbescheid/eine Rechnung über die Höhe der Kursgebühr. Die Zahlung der Teilnahmegebühren ist durch Überweisung oder durch ein SEPA-Lastschriftmandat möglich. Die Zahlungsart hat der Teilnehmer auf der Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung anzugeben. Erfolgt die Zahlung durch Überweisung, ist eine Kursteilnahme nur nach vollständigem Ausgleich des Rechnungsbetrages vor Kursbeginn möglich. Der Teilnehmer stimmt zu, dass er seine Rechnung elektronisch erhält.

§ 4 Kursabsage durch den Veranstalter

  • (1)  Die Absage von Fortbildungskursen, z. B. bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder bei Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder gleichartiger, nicht vom Veranstalter zu vertretender Gründe, bleibt vorbehalten.

  • (2)  Absagen oder notwendige Änderungen des Programms, insbesondere einen Dozentenwechsel, werden dem Kursteilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt

  • (3)  Müssen Kurse abgesagt werden, erstattet der Veranstalter die bezahlte Teilnehmergebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

§ 5 Stornierung durch den Kursteilnehmer

  • (1) Der Kursteilnehmer hat die Möglichkeit, einen bereits gebuchten Kurs schriftlich zu stornieren. Mündliche Stornierungen sind ausgeschlossen.
  • (2) Bei Stornierungen durch den Kursteilnehmer ab drei Wochen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
  • (3) Der Kursteilnehmer kann jederzeit einen Ersatzteilnehmer benennen. Dies stellt keine Stornierung im Sinne dieser Vorschrift dar.
  • (4) Ein Rücktritt oder eine Kündigung nach Beginn der Veranstaltung ist ausgeschlossen. Sollte der Kursteilnehmer zur Veranstaltung nicht erscheinen, ohne rechtzeitig storniert zu haben, so steht die Kursgebühr dem Veranstalter weiterhin zu.

§ 6 Urheberschutz

  • (1) Fotografieren, Video- und Filmaufnahmen sowie Tonträgeraufnahmen sind in allen Fortbildungsveranstaltungen ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters untersagt. Der Betrieb von Mobiltelefonen ist während der Veranstaltungen nicht erlaubt.
  • (2) Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne ausdrückliches vorheriges Einverständnis des Veranstalters verbreitet oder vervielfältigt werden. Gleiches gilt auch für Arbeitsunterlagen, Filme und Bilder, die den Kursteilnehmern im Internet zur Verfügung gestellt werden.

§ 7 Datenschutz

Die mit der Anmeldung übermittelten Daten werden vom Veranstalter elektronisch gespeichert und ausschließlich zu internen Kursverwaltung verwendet. Eine Ausnahme hievon kann gemacht werden, wenn sich der Teilnehmer mit seiner Unterschrift damit einverstanden erklärt hat, dass seine Daten auch für künftige Veranstaltungen verwendet werden dürfen. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Speicherung und weitere Verarbeitung der übermittelten Teilnehmerdaten erfolgt unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.

§ 8 Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung erhält der Teilnehmer einen Nachweis, in dem die Kursteilnahme mit Kurstitel, Datum und Ort der Veranstaltung, Referent, Stundenzahl und die Zahl der Fortbildungspunkte gemäß den Leitsätzen zur zahnärztlichen Fortbildung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bestätigt wird.

§ 9 Haftung

Der Fortbildungsveranstalter haftet während der Fortbildungsveranstaltungen nicht für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl von mitgebrachten Gegenständen gleich welcher Art, es sei denn der Schaden wurde von Mitarbeitern des Veranstalters grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Unberührt davon bleibt ebenfalls die Haftung für Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Falle einer ungültigen Bestimmung tritt eine gültige Regelung, deren Sinn und Zweck der Bestimmung nahekommt.

Mit seiner Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fortbildungsveranstaltungen an.

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Dieser Kurs ist bereits ausgebucht.
Es kann noch maximal 1 Teilnehmer angemeldet werden.

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Routenplaner

Zusammenfassung

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ZMV-Aufbaukurs – Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin

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